
Beitragsordnung
Beitragsordnung (gem. § 6 Nr. 1 der Satzung)
1. Diese Beitragsordnung regelt die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen und sonstigen Zahlungen an den Verein. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrags.
2. Der Jahresbeitrag beträgt für
a) Mitglieder 90 EUR
b) Familien (Eltern und ihre minderjährigen Kinder):
1. Mitglied 90 EUR
2. Mitglied 90 EUR
3. Mitglied 0 EUR
4. Mitglied und alle weiteren Mitglieder 45 EUR
und wird fällig am 1. September jeden Jahres.
3. Der Aufnahmebeitrag beträgt 15 EUR
und wird mit Aufnahme (10 Tage nach Absenden der Aufnahmebestätigung) fällig.
4. Der anteilige Jahresbeitrag beträgt pro Monat
a) Voller Beitrag 8 EUR
b) Halber Beitrag 4 EUR
und wird bei Aufnahme im laufenden Jahr mit Aufnahme (10 Tage nach Absenden der Aufnahmebestätigung) fällig.
5. Für besondere Sportangebote (z.B. bei Teilnahme am Ligenspielbetrieb) kann der Vorstand zur Deckung von Mehrausgaben gesonderte Beiträge und Fälligkeiten festsetzen.
6. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand Beiträge stunden oder erlassen.
7. Mitglieder des Vorstands sind von der Beitragszahlung befreit. Sonstige Ehrenamtliche kann der Vorstand von der Beitragszahlung befreien.
8. Die Mitglieder sind gemäß § 5 Nr. 4 der Satzung zur Beitragszahlung per Einzugsermächtigung verpflichtet. Die Jahresbeiträge, die anteiligen Jahresbeiträge, die Aufnahmebeiträge und sonstigen Zahlungen werden bei Fälligkeit eingezogen.
9. Nach Überschreiten des Fälligkeitstermins befindet sich das Mitglied ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. Die Kosten für Überschreitung des Zahlungstermins (Mahnschreiben, Porto etc.) werden dem Mitglied pauschal mit 10 Euro in Rechnung gestellt.
10. Veränderungen bei den persönlichen Daten (Anschrift, Kontoverbindung etc.) sind unverzüglich mitzuteilen.
11. Die Stornokosten der Banken (bei mangelnder Kontodeckung, Angabe falscher Kontoverbindung etc.) werden dem Mitglied pauschal mit 10 Euro in Rechnung gestellt.
12. Die Erziehungsberechtigten der minderjährigen Vereinsmitglieder haften für deren Verbindlichkeiten aus dieser Beitragsordnung.
13. Die Beitragspflicht besteht im Falle eines Austritts bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Es muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Beitragsjahres (Beitragsjahr: vom 1. September bis 31. August; letzter Zugangstag für die Kündigung: 31. Mai) eingehalten werden. Die Kündigungserklärung muss schriftlich (nicht elektronisch) erfolgen.
14. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt mittels EDV. Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden gespeichert.
15. Diese Beitragsordnung vom 31. Juli 2008 tritt mit Veröffentlichung auf www.lurich.de und Aushang in den vom Verein genutzten Sportstätten in Kraft.
gez. Karin Gülpen (1. Vors.), Nils Thiede (stellv. Vors.), Peter Jung (Kassenwart)





