
Probetraining
Der Begriff "Probetraining" taucht in allen Werbeanzeigen der Fitness-Studios und Sportschulen auf. Es soll "völlig unverbindlich" und "kostenlos" sein.
Gilt dieser Begriff so auch für den Sportverein?
Selbstverständlich kann man nicht immer verlangen, dass sich jemand sofort festlegt und eine verbindliche Entscheidung zugunsten einer Mitgliedschaft im Sportverein ohne "Testphase" trifft. Beim verständlichen Wunsch nach Prüfung, ob einem das Sportangebot oder der Trainer oder die Gruppe "paßt", ist aber zu bedenken:
Der Sport-Club Lurich ist ein gemeinnütziger Sportverein, kein gewinnorientiertes Unternehmen. Wir nutzen öffentliche Sportstätten auf der Grundlage des Sportförderungsgesetzes. Unsere Mitglieder genießen Versicherungsschutz über den Versicherungsvertrag des Landessportbundes (LSB), dem wir mittelbar angehören.
Nicht-Mitglieder genießen diesen Versicherungsschutz grundsätzlich nicht. Denn der Begriff "Probetraining" kommt im Versicherungsvertrag des LSB nicht vor. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass jemand die Absicht hat, einem Verein beizutreten und diese Willensbekundung vom Verein noch nicht bestätigt wurde (z.B. Aufnahmeantrag nach dem ersten Training abgegeben, aber noch keine Aufnahmebestätigung von der Vereins-Geschäftsstelle erhalten). Wenn dieser Zeitraum vom ersten Training bis zur Aufnahmebestätigung vier Wochen nicht überschreitet, besteht gleichwohl Versicherungsschutz für das (Noch-)Nicht-Mitglied für die Zeit der ersten Übungsstunden. Zwingend ist hier, dass mit Einverständnis des Übungsleiters regelmäßig in dieser Zeit trainiert wird. Die vier Wochen können nicht aufgesplittet werden.
Der Versicherungsschutz gilt nicht für Leute, die einfach mal so vorbeikommen!
Wer ohne Einverständnis des Übungsleiters trainiert, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch den Trainer und den Verein. Letztlich trägt die Gemeinschaft der Mitglieder das Risiko eines evtl. Schadenersatzanspruches.
Unverbindlichkeit wollen wir gerade nicht und auch im Fitness-Studio ist nichts kostenlos (die Kosten werden nur von anderen getragen)!
Übrigens:
Aufnahmeanträge haben die Übungsleiter vorrätig (einfach fragen - fördert die Kommunikation!). Sie sind auch im Kraftraum in der Wrangelstraße 136 beim dortigen Trainer erhältlich. Selbstverständlich gibt es sie auch in der Geschäftsstelle. Satzung und Beitragsordnung sind zu finden auf der Seite "Recht und mehr".
Darüber hinaus:
Jenseits aller versicherungsrechtlichen Überlegungen ist das ausgedehnte "Probetraining" der Trainingsnomaden oder der Vereinsverweigerer (Originalzitat: "Ich hab's nicht mit Regeln") aus Sicht der Mitglieder unerwünscht. Der Verein wird ehrenamtlich geführt und die Mitglieder organisieren ihren Sport eigenverantwortlich und uneigennützig. Wir sind laut Satzung dem Gebot der Rücksichtnahme verpflichtet und streben ein solidarisches Miteinander an. Mit hartgesottenen dissozialen Kosten-Nutzen-Optimierern praktizieren wir diese Solidarität nicht!



